Kommt nun doch nur die Partnerschaft «light»?

Wie sich der deutsche Gesetzesvorschlag zur Regelung schwuler Partnerschaften auf die Schweiz auswirken wird

«Nicht akzeptabel», «Ein Rückschritt», «Völlig unzureichend» - so fielen die Kommentare der Lesben- und Schwulenverbände zum Gesetzesvorschlag für eine «eingetragene Lebenspartnerschaft» in Deutschland aus. Tatsächlich sind beim Entwurf von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vor allem die Leerstellen bemerkenswert: Über Steuerrecht, binationale Partnerschaften, Adoption und Sozialversicherungen schweigt sich das Papier aus. Konkret heisst das: Die Partnerschaft hätte hier keinerlei Auswirkungen, binationale Paare könnten beispielsweise weiterhin fremdenpolizeilich zwangsgetrennt werden.

Von einer Gleichstellung mit der Ehe ist der Entwurf auch dort weit entfernt, wo er Regelungen trifft: Zwar können gleichgeschlechtliche Lebenspartner einen gemeinsamen Namen wählen und müssen vor Gericht nicht gegeneinander aussagen. Doch Vermögen und Erbe sind im Vergleich zu heterosexuellen Paaren anders geregelt: Stirbt eine der Partnerinnen oder einer der Partner müsste ein Testament mit der Übereinkunft der sogenannten «Zugewinngemeinschaft» vorliegen, um die Blutsverwandten davon abzuhalten, sich das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen unter den Nagel zu reissen. Heteros sind davor gesetzlich automatisch geschützt. Gleichstellung herrscht dagegen bei den Pflichten: Selbstverständlich sind die Lebenspartner zu Fürsorge, Unterstützung und gegenseitigem Unterhalt verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung - wie Ehepartner.

Das Ungleichgewicht begründet die Justizministerin, dass sie die Besserstellung stufenweise vorlegen wolle: Erst den familienrechtlichen Teil im Bundestag, später den steuerrechtlichen Teil im Bundesrat. Zu Recht befürchten die Lesben- und Schwulenverbände nun, dass der zweite Teil auf den Sanktnimmerleinstag verschoben wird.

Wie sehr die Gespräche unter den rot-grünen Koalitionspartnern das Gesetz noch verbessern werden, ist unklar. Klar ist hingegen die Ausgangslage: Anders als in den skandinavischen Ländern und Holland, die ihre registrierten Partnerschaften eng ans Eherecht anlehnen, soll in Deutschland auch inhaltlich ein völlig neues familienrechtliches Institut mit ungleichen Rechtsfolgen geschaffen werden - ähnlich dem Zivilpakt in Frankreich.

Das hat Auswirkungen auf die Diskussion in der Schweiz. Die Ende Jahr abgeschlossene Vernehmlassung zum Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes hat gezeigt, dass gesellschaftlich konservative Kreise wie die evangelische Kirche oder die CVP auch hier mit der Partnerschaft «light» liebäugeln. Vor allem aber scheint auch das Bundesamt für Justiz jene Variante zu favorisieren, bei der den Lebenspartnern keine ehegleichen Rechte zugestanden werden. Es kann nun auf die Beispiele von verweisen. Besonders beunruhigend: Sowohl in Frankreich wie beim deutschen Entwurf ist das Aufenthaltsrecht für ausländische Partner nicht gesichert.

Der deutsche Gesetzesvorschlag dürfte somit die Chancen in der Schweiz mindern, dass es zu einer wirklichen Gleichstellung kommt. Hiesige Organisationen sind nun mit ihrer Überzeugungsarbeit bei Mitgliedern der Rechtskommission des Nationalrates erst recht gefordert.

Rolf Trechsel

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