| Internet-Kontaktanzeigen
als Tatbeweis
Fragwürdige Strafuntersuchung gegen den Politiker und Bezirksanwalt Adrian Ramsauer Seit 1992 ist das Schutzalter bei Homo- und Heterosexuellen einheitlich bei 16 Jahren festgelegt. Das hindert die Zürcher Staatsanwaltschaft jedoch nicht daran, gegen einen Beamten zu ermitteln, welcher im Internet einen «16- bis 30-jährigen» Partner suchte. Schutzalter 16 - seit 1992 auch für Schwule Anfang 90er-Jahre erreichte die Schwulenbewegung, dass eine der wichtigsten Diskriminierungen gegen Homosexuelle in der Rechtsordnung beseitigt wurde: Seit der Revision des Sexualstrafrechts im Jahr 1992 gibt keinen Unterschied mehr zwischen homo- und heterosexuellen Kontakten (zuvor war das Schutzalter zwischen Männern bei 20 festgelegt): Es liegt einheitlich bei 16 Jahren. Eine generelle Senkung auf 14 Jahre wurde zwar von ExpertInnen angeregt, vom Parlament jedoch nicht aufgenommen. Somit ist Sex zwischen Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Altersjahr und wesentlich älteren Personen heute - mit Ausnahme von Abhängigkeitsverhältnissen - völlig straflos. Strafuntersuchung ohne Grundlage Trotz dieser klaren Rechtslage eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft in diesem Frühjahr eine Strafuntersuchung gegen den grünen Bezirksanwalt Adrian Ramsauer, weil dieser in einem Internetinserat einen Partner zwischen «16 und 30 Jahren» suchte. Es folgten Hausdurchsuchungen und Druckversuche auf Ramsauer, seine Stelle zu kündigen. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung im Amt bzw. eine fristlose Entlassung des bekannten Aktivisten der Schwulenbewegung wurde hingegen durch den Regierungsrat nach einer Anhörung abgewiesen, weil offensichtlich keine substanziierten Gründe für eine Entlassung vorliegen. Aufgrund welcher Grundlage die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt, ist bis heute unklar, wären doch aufgrund des Inserates entstandene Kontakte völlig straflos. Strafbar wären allenfalls Sexualkontakte, zu welchen eine Person 16- bis 18-Jährige «unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit» verleiten würde. Irgendwelche Hinweise auf solche Kontakte sind bisher allerdings nirgends aufgetaucht - im Gegenteil: Polizei und Staatsanwaltschaft haben zugegeben, dass kein strafbares Verhalten vorliegt. Mobbing gegen unbequemen Schwulen? In der seit Anfang Sommer laufenden öffentlichen Diskussion wandte sich nun PINK CROSS mit einer eindeutigen Stellungnahme gegen diese Verfolgung eindeutig straflosen Verhaltens. Gleich äusserte sich auch die Gruppe der «Grünen Schwulen», die Gesamt-Partei allerdings drückte sich bisher um eine klare Stellungnahme. Der schwule Dachverband zeigt sich in empört über die Handlungsweise der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei, da Ramsauer Handlungen vorgeworfen werden, die absolut nicht strafbar seien. Pink Cross wertet das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als Versuch, einen offen schwulen, politisch unbequemen Mitarbeiter mit inakzeptablen Methoden aus Amt und Würden zu mobben, und fordert die Zürcher Kantonsregierung auf, Adrian Ramsauer in vollem Umfang zu rehabilitieren und sich bei ihm für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft zu entschuldigen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft ein einmaliger Ausrutscher ist und dass die staatlichen Untersuchungsorgane nicht versuchen, auf der aktuellen Moralinwelle mitzureiten: Von Gesetzes wegen sind 16-Jährige sexuell mündig und können selbst entscheiden, mit wem sie welche Kontakte wollen. Beziehungen mit grossem Altersunterschied mögen die Partner vor besondere Herausforderungen stellen - den Staat und insbesondere die Strafuntersuchungsbehörden gehen sie jedoch nichts an. Bernhard Pulver
|