Sind Lesben und Schwule etwas Besonderes?

Bundesrat präsentiert schwachen Kompromissvorschlag zur Registrierten Partnerschaft

Nach jahrelangen Forderungen schwuler und lesbischer Organisationen nach gleichen Rechten hat nun der Bundesrat ein Gesetz über eine registrierte Partnerschaft angekündigt. Allerdings brauchen gleichgeschlechtliche Paare noch einige Jahre Geduld bis soweit ist. Und eine volle Gleichstellung will der Bundesrat (noch) nicht: Für uns sollen Sonderregeln gelten ...

Langer Kampf um gleiche Rechte
Zur Erinnerung: Seit Jahren fordern Lesben und Schwule «gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare». 1995 haben die Lesben- und Schwulen-Organisationen eine entsprechende Petition mit 85'000 Unterschriften im Bundeshaus eingereicht.
Auf Grund dieser Petition und mehrerer Vorstösse im Nationalrat hat das Bundesamt für Justiz im Juni 1999 einen Bericht veröffentlicht, welcher die rechtlichen Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Paare im Schweizer Recht auflistet und mögliche Massnahmen aufzeigt. Im Vernehmlassungsverfahren zu diesem Bericht hat sich die grosse Mehrheit der Parteien und der Kantone für die Schaffung einer registrierten Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare geäussert.
Am 27. September letzten Jahres hat - parallel dazu - der Nationalrat mit grosser Mehrheit beschlossen, die entsprechende Gesetzgebung an die Hand zu nehmen.

Ruth Metzler kündigt Handeln an
Nun hat Bundesrätin Metzler am 25. Oktober das Bundesamt für Justiz beauftragt, einen Gesetzesentwurf für eine registrierte Partnerschaft auszuarbeiten. Auch der Bundesrat ist damit der Meinung, die rechtliche Lage von Lesben und Schwulen solle bald verbessert werden.
Dadurch beginnt nun die Verwaltung endlich mit der konkreten Arbeit an einem Gesetz über eine registrierte Partnerschaft. Das Parlament seinerseits hat seine Arbeiten in dieser Sache suspendiert und wartet auf die Vorschläge des Bundesrates.

Gesetz frühestens 2004
Die Geduld der Schwulen und Lesben dürfte allerdings noch einige Jahre strapaziert werden.
Konkret ist etwa mit folgendem Zeitplan zu rechnen: Bis nächsten Sommer sollte die Verwaltung einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet haben. Dann will Ruth Metzler erneut eine Vernehmlassung durchführen ... Zeitbudget: ein halbes Jahr. Im Frühjahr 2002 könnte der Bundesrat seinen Antrag an das Parlament verabschieden. Das Parlament braucht - inklusive Differenzbereinigungen zwischen National- und Ständerat - wohl mindestens ein Jahr, um das Gesetz zu beraten. Also wird es Frühjahr 2003, bis hier mit einem Resultat zu rechnen ist. Kommt noch ein Referendum zu Stande (und damit ist zu rechnen, falls nicht ein Wunder die christlich-fundamentalistischen Kreise noch bekehren sollte ...), so könnte eine Abstimmung etwa im Herbst 2003 stattfinden.
Die ersten gleichgeschlechtlichen Paare könnten sich - ein Volks-Ja in der Abstimmung vorausgesetzt - also im Sommer 2004 registrieren lassen. Frühestens.

Andere Länder sind weit voraus
Es könnte auch schneller gehen. Die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) und das Schwulenbüro Pink Cross haben diesen Sommer selbst einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet und ihn in zwei Sprachen der Rechtskommission und dem Bundesamt für Justiz vorgelegt. Er lehnt sich eng an die Gesetze über eine registrierte Partnerschaft an, welche in den skandinavischen Ländern bereits seit Jahren in Kraft sind. Andere Länder haben nämlich bereits seit Jahren Erfahrungen mit der registrierten Partnerschaft gesammelt: So hat Dänemark seit 1989 ein entsprechendes Gesetz, und inzwischen haben Norwegen, Schweden, Island und Holland mit einem solchen Gesetz nachgezogen. Die Gesetze dieser Länder müssten an sich für die Schweiz nur angepasst werden.
Seit 1999 können übrigens auch in Frankreich gleich- und gemischtgeschlechtliche Paare einen - allerdings viel weniger weit gehenden - Pacte civil de solidarité (Pacs) schliessen.

Volksabstimmung zur registrierten Partnerschaft
Doch das drohende Referendum bremst in der Schweiz das politische Räderwerk: Im Gegensatz zur Situation in anderen Ländern kann eine entsprechende Gesetzgebung bei uns nicht einfach durch das Parlament verabschiedet werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum. Das heisst: Das Volk dürfte in dieser Frage das letzte Wort haben.
LOS, Pink Cross und weitere Organisationen beginnen bereits heute, sich auf den nötigen Abstimmungskampf vorzubereiten.
Sonderlösung für Schwule und Lesben?
Das drohende Referendum hat leider auch zur Folge, dass bereits jetzt nach Kompromissen und abgeschwächten Lösungen gesucht wird.
Ruth Metzler schlägt eine Sonderlösung für gleichgeschlechtliche Paare vor. Im Gegensatz zur Regelung in den skandinavischen Ländern und in Holland sollen registrierte Paare nicht die gleichen Rechte wie Ehepaare erhalten. Für sie sollen vielmehr «relativ eigenständige Regeln» gelten. Wo konkret die Unterschiede liegen sollen, ist jedoch unklar.
An ihrer Pressekonferenz hat die Bundesrätin festgehalten, dass der Tatsache Rechnung getragen werden solle, dass Schwule und Lesben in der Regel kinderlose Doppelverdiener seien. Eigenständige Regeln seien deshalb etwa im Güterrecht und bei der Kinderadoption angebracht. (Das Güterrecht regelt die Frage, wie die Güter der beiden Personen bei Auflösung der Partnerschaft aufgeteilt werden.)

Schwule und Lesben wollen keine Sonderrechte
Pink Cross und LOS haben das Suchen nach Sonderlösungen für Schwule und Lesben kritisiert. Schwule und Lesben wollen kein Sonderrecht, sondern schlicht die gleichen Rechte und Pflichten wie Ehepaare. Kinderlose und doppelverdienende Hetero-Paare - wie beispielsweise das Ehepaar Metzler selbst - dürfen ja auch ohne Wenn und Aber heiraten.
Es gibt keinen Grund, diese Rechte Schwulen und Lesben vorzuenthalten. Es gibt auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren viele - insbesondere lesbische - Paare, welche Kinder aufziehen (vor allem solche, die aus früheren Beziehungen stammen). Es gibt ebenso Paare, bei denen eine der beiden Personen vorübergehend oder dauerhaft die Erwerbsarbeit reduziert oder aufgibt. Sonderlösungen sind in keiner Weise sachlich gerechtfertigt.

Damit steht leider fest: Die Schwulen- und Lesbenbewegung kann sich noch längst nicht zurücklehnen. Um den schleppenden Fahrplan zu beschleunigen und um zu verhindern, dass für gleichgeschlechtliche Paare ungerechtfertigte Sonderlösungen getroffen werden, ist noch viel Einsatz nötig.

Bernhard Pulver

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