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Erste Schweizer Schwulen-"Heirat" Auch in der Schweiz
kommt Bewegung in die Rechtslage von schwulen und lesbischen Paaren. Nachdem
der CRUISER in seinen letzten Ausgaben über erfreuliche Entwicklungen
im Ausland (Deutschland, Holland, usw.) berichten konnte, macht diesmal
der Kanton Genf von sich reden: Am 8. Mai konnten in Genf die ersten gleichgeschlechtlichen
Paare ihre Partnerschaft registrieren lassen. Möglich wurde dies
durch ein kantonales Gesetz, welches einen "Pacte civil de solidarité"
("ziviler Solidaritätspakt", Pacs) vorsieht. Beim Pacs in Genf handelt es sich um eine Art amtliche Verlobung. Allerdings hat der Genfer "Pacs" nur sehr beschränkte Wirkungen: Das Familienrecht ist vorwiegend auf Bundesebene geregelt. Den Kantonen bleibt damit relativ wenig Spielraum. Der "Pacs" bringt vor allem eine symbolische Anerkennung. Yves de Matteis: "Im Grunde genommen handelt es sich um eine amtliche Verlobung. Das Wichtigste am Ganzen ist aber, dass der Kanton Genf damit ausdrücklich anerkennt, dass gleichgeschlechtliche Paare, die dies wünschen, gleich behandelt werden wie Ehepaare. Dieses Zeichen sollte in der ganzen Schweiz gehört werden." In der Tat: Das Gesetz hält klipp und klar fest, dass die registrierten Paare im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung Ehepaaren gleichgestellt sind. Dies betrifft etwa das Recht, nicht in einem Prozess gegen den Partner aussagen zu müssen oder die Möglichkeit, seine Partnerin in Spitälern besuchen zu dürfen. Auch im Ausländerrecht dürfte die Registrierung Einfluss auf die Bewilligung des Aufenthalts des ausländischen Partners haben - ein Rechtsanspruch auf Aufenthalt entsteht jedoch nicht. Von den Wirkungen ausgenommen wurden Steuerfragen sowie die Leistungen der kantonalen Pensionskasse. Das Genfer Gesetz ist nur ein erster Schritt. Andere Wirkungen -
etwa bei den Bundessteuern, im Erbrecht oder im Sozialversicherungsrecht
- entfaltet die Registrierung nicht. Damit bleibt die Rechtslage gleichgeschlechtlicher
Paare auch in Genf weit von derjenigen in Dänemark, Schweden, Norwegen,
Island, Holland, Deutschland oder Frankreich entfernt. Yves: "Das
Genfer Gesetz ist nur ein erster Schritt. Weitere müssen folgen:
Ein Partnerschaftsgesetz auf Bundesebene ist dringend nötig."
Entsprechend haben sich Florence, Nina, Patrick und Yves auch in einem
offenen Brief an Bundesrätin Metzler gewandt und sie dazu aufgefordert,
auf nationaler Ebene eine Institution zu schaffen, welche gleichgeschlechtlichen
Paaren die gleichen Rechte und Pflichten wie verheirateten Paaren zugesteht. Bernhard Pulver
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