Erste Schweizer Schwulen-"Heirat"
Genf setzt ein Zeichen - und Bern unter Druck

Auch in der Schweiz kommt Bewegung in die Rechtslage von schwulen und lesbischen Paaren. Nachdem der CRUISER in seinen letzten Ausgaben über erfreuliche Entwicklungen im Ausland (Deutschland, Holland, usw.) berichten konnte, macht diesmal der Kanton Genf von sich reden: Am 8. Mai konnten in Genf die ersten gleichgeschlechtlichen Paare ihre Partnerschaft registrieren lassen. Möglich wurde dies durch ein kantonales Gesetz, welches einen "Pacte civil de solidarité" ("ziviler Solidaritätspakt", Pacs) vorsieht.
Der erste "Pacs", welcher unter grosser Medienaufmerksamkeit im Genfer Rathaus geschlossen wurde, verbindet Patrick Berger und Yves de Matteis. Yves war während drei Jahren Westschweizer Sekretär von Pink Cross und ist einer der Promotoren des neuen Genfer Gesetzes. Gleich darauf schlossen Nina und Florence ihrerseits einen "Pacs". Die Möglichkeit, sich im Rathaus offiziell als Paar registrieren zu lassen, haben jedoch nicht nur homosexuelle Paare: auch Heteros steht sie offen. Voraussetzung ist einzig, dass die Partner nicht miteinander verwandt sind und keine der beiden Personen bereits verheiratet ist.

Beim Pacs in Genf handelt es sich um eine Art amtliche Verlobung.

Allerdings hat der Genfer "Pacs" nur sehr beschränkte Wirkungen: Das Familienrecht ist vorwiegend auf Bundesebene geregelt. Den Kantonen bleibt damit relativ wenig Spielraum. Der "Pacs" bringt vor allem eine symbolische Anerkennung. Yves de Matteis: "Im Grunde genommen handelt es sich um eine amtliche Verlobung. Das Wichtigste am Ganzen ist aber, dass der Kanton Genf damit ausdrücklich anerkennt, dass gleichgeschlechtliche Paare, die dies wünschen, gleich behandelt werden wie Ehepaare. Dieses Zeichen sollte in der ganzen Schweiz gehört werden." In der Tat: Das Gesetz hält klipp und klar fest, dass die registrierten Paare im Verkehr mit der öffentlichen Verwaltung Ehepaaren gleichgestellt sind. Dies betrifft etwa das Recht, nicht in einem Prozess gegen den Partner aussagen zu müssen oder die Möglichkeit, seine Partnerin in Spitälern besuchen zu dürfen. Auch im Ausländerrecht dürfte die Registrierung Einfluss auf die Bewilligung des Aufenthalts des ausländischen Partners haben - ein Rechtsanspruch auf Aufenthalt entsteht jedoch nicht. Von den Wirkungen ausgenommen wurden Steuerfragen sowie die Leistungen der kantonalen Pensionskasse.

Das Genfer Gesetz ist nur ein erster Schritt.

Andere Wirkungen - etwa bei den Bundessteuern, im Erbrecht oder im Sozialversicherungsrecht - entfaltet die Registrierung nicht. Damit bleibt die Rechtslage gleichgeschlechtlicher Paare auch in Genf weit von derjenigen in Dänemark, Schweden, Norwegen, Island, Holland, Deutschland oder Frankreich entfernt. Yves: "Das Genfer Gesetz ist nur ein erster Schritt. Weitere müssen folgen: Ein Partnerschaftsgesetz auf Bundesebene ist dringend nötig." Entsprechend haben sich Florence, Nina, Patrick und Yves auch in einem offenen Brief an Bundesrätin Metzler gewandt und sie dazu aufgefordert, auf nationaler Ebene eine Institution zu schaffen, welche gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Rechte und Pflichten wie verheirateten Paaren zugesteht.
Bundesrätin Metzler will ein entsprechendes Bundesgesetz Ende Jahr in die Vernehmlassung geben. Die Genfer Lösung könnte den Druck auf ein rasches Vorgehen erhöhen. "Der Genfer Pacs zeigt, dass auch in der Schweiz etwas passiert, auch wenn Bern noch nicht ganz so weit ist. Die Haltung der Gesellschaft Schwulen und Lesben gegenüber hat sich verändert" sagt Yves. Inzwischen wurden auch in anderen Kantonen Vorstösse für eine Verbesserung der Situation lesbischer und schwuler Paare in kantonalen Fragen überwiesen oder sind noch hängig (so in Zürich und Bern); das Stadtparlament Bern hat am 17. Mai einen grünen Vorstoss überwiesen, mit dem eine ähnliche Lösung wie in Genf auf Gemeindeebene verlangt wird.
Bis auf Bundesebene ein Gesetz von National- und Ständerat verabschiedet wird, können jedoch gut und gern noch ein paar Jahre vergehen. Allenfalls folgt auch noch eine Volksabstimmung, denn die Eidgenössische Demokratische Union (EDU) hat bereits ein Referendum angekündigt. In Genf allerdings ist sie damit kläglich gescheitert. Anstatt der nötigen 7000 hat sie nur 4000 Unterschriften zusammengetragen. Diese Schlappe lässt auch auf Bundesebene hoffen, dass der Widerstand gegen ein Partnerschaftsgesetz von Jahr zu Jahr abnimmt.
Wie dem auch sei: Patrick und Yves, Nina und Florence haben jetzt allen Grund, ihren "Pacs" zu feiern - und mit ihnen die Schwulen- und Lesbenbewegung! Félicitations!

Bernhard Pulver

 

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