Im ganzen Land bald gleiche Rechte?
Die Vorstösse in den Kantonen sind weiterhin wichtig

Der politische Einsatz der Schwulen- und Lesbenorganisationen trägt Früchte: Wieder sind einige Etappen auf dem langen Weg zur rechtlichen Gleichstellung in der Schweiz geschafft.

Fortschrittlicher Kanton Zürich

Nachdem der Kanton Genf nun schon seit rund einem Jahr eine Möglichkeit zur Registrierung schwuler und lesbischer Partnerschaften kennt - allerdings mit beschränkten Rechtswirkungen - hat nun auch der Kanton Zürich gehandelt: Am 29. Oktober hat der Kantonsrat mit deutlichem Mehr eine parlamentarische Initiative für eine kantonale Registrierungsmöglichkeit gleichgeschlechtlicher Paare angenommen. Schwule und Lesben, die im Kanton Zürich zusammenleben und sich auf dem Zivilstandsamt registrieren lassen, sollen gemäss dem neuen Gesetz insbesondere bei den Steuern und den Sozialversicherungen den Ehepaaren gleichgestellt werden.
Der Entwurf wird nun noch redaktionell bearbeitet und sollte innert weniger Wochen definitiv verabschiedet werden können. Die EDU hat allerdings bereits das Referendum gegen das Gesetz angekündigt.
Im Kanton Neuenburg und im Kanton Bern sind ähnliche Vorstösse in den Kantonsparlamenten hängig. Mit kantonalen Lösungen steigt nicht zuletzt der politische Druck für eine Gesetzgebung auf Bundesebene: Je mehr Kantone eine registrierte Partnerschaft kennen, je offensichtlicher wird die Notwendigkeit und die Mehrheitsfähigkeit einer schweizerischen Lösung.

Gesetzesentwurf auf Bundesebene: weitgehend gleiche Rechte

Der politische Druck scheint bei Bundesrätin Ruth Metzler Wirkung zu zeigen. Am 14. November hat der Bundesrat nun den Vorentwurf für ein «Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare» in die Vernehmlassung gegeben.
In den Bereichen Erbrecht, Sozialversicherungen, Steuern, Besuchsrechte oder beim Aufenthaltsrecht des ausländischen Partners gelten weitgehend die gleichen Regeln wie für Ehepaare. Vermögensrechtlich ist eine Regelung vorgesehen, die der Gütertrennung des Eherechts entspricht, andere Vereinbarungen sind jedoch möglich. Im Weiteren soll die Auflösung registrierter Partnerschaften einfacher sein als die Ehescheidung.

Adoption und Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen

In einigen Bereichen sieht der Entwurf jedoch gewichtige Unterschiede vor. So behalten die Partner, respektive Partnerinnen ihren bisherigen Namen (sie können ihre Verbundenheit jedoch durch einen im Alltag verwendeten Allianznamen ausdrücken). Eine erleichterte Einbürgerung für den ausländische Partner ist nicht vorgesehen; und für das Aufenthaltsrecht in der Schweiz müssen beide zusammen wohnen (was bei Ehepaaren nicht erfordert wird).
Nach dem Vorschlag des Bundesrates können gleichgeschlechtliche Paare auch keine Kinder adoptieren, da eine solche Möglichkeit aus Sicht des Kindeswohls nicht vertretbar sei. Ebensowenig sieht der Vorentwurf die Möglichkeit einer Stiefkindadoption vor. Hat eine Person aus einer früheren Beziehung Kinder, ist der registrierte Partner oder die registrierte Partnerin allerdings verpflichtet, ihr in der Erfüllung der Unterhaltspflicht und in der Ausübung der elterlichen Sorge beizustehen und sie nötigenfalls zu vertreten.
Im Übrigen ist auch die Zulassung zur Fortpflanzungsmedizin (z.B. Samenspende) für registrierte Paare ausgeschlossen.

Verbesserungen sind nötig

Insgesamt ist der Gesetzesentwurf jedoch erstaunlich gut ausgefallen. Die Lesbenorganisation LOS und Pink Cross haben den Entwurf begrüsst, wünschen sich allerdings noch wesentliche Verbesserungen in den Bereichen, in denen nach wie vor Unterschiede zur Ehe bestehen. «Insbesondere bei der erleichterten Einbürgerung, beim Ausländerrecht und im Bereich der Adoption gibt es keine sachlichen Gründe für eine Sonderbehandlung von Schwulen und Lesben. Die Bundesverfassung verlangt hier eine Gleichstellung und verbietet jede Diskriminierung» meint François Baur, Präsident von Pink Cross. «Insgesamt ist der Vorentwurf allerdings eine ausgezeichnete Arbeitsgrundlage». Von den Parteien hat die CVP das Gesetz begrüsst, FDP, SP und die Grünen wollen sich noch für eine verbesserte Gleichstellung mit Ehepaaren einsetzen.
Die Vernehmlassung läuft bis Ende Februar 2002. Dabei ist wichtig, dass sich möglichst viele Organisationen - und Einzelpersonen - für eine Verbesserung der Vorlage einsetzen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes dürfte allerdings kaum vor 2004 zu erwarten sein: Nach der Auswertung der Vernehmlassung wird der Bundesrat die Vorlage dem Parlament zukommen lassen, welches sie in beiden Kammern behandeln muss. Anschliessend ist ein Referendum möglich.

Bernhard Pulver


Berner Verwaltungsgericht: Fortschritt beim Ausländerrecht

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat die Beschwerde eines gleichgeschlechtlichen Paars gegen die verweigerte Aufenthaltsbewilligung für den ausländischen Partner gutgeheissen. Im zu beurteilenden Fall ging es um einen Schweizer, der zwischen 1992 und 1998 in Thailand gelebt hat und nun mit seinem thailändischen Lebenspartner in der Schweiz wohnen wollte. Die Aufenthaltsbewilligung wurde ihm von den bernischen Behörden bisher verweigert, da ein Leben in Thailand für beide zumutbar sei.
Aufgrund des Diskriminierungsverbotes, der Niederlassungsfreiheit des Schweizer Bürgers sowie des Privatlebens des Paares sei ein Aufenthaltsrecht des ausländischen Partners zu bejahen, fand nun das Verwaltungsgericht. Gespart wurde in der dreistündigen Urteilsberatung nicht mit Kritik am Bundesgericht: Dieses hatte im August 2000 in einem ähnlich gelagerten Zürcher Fall anders entschieden. Die Berner Richter fanden jedoch, das Recht auf Aufenthalt in der Schweiz sei auch in einer solchen Situation zu garantieren: solange gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten könnten, sei die Ablehnung einer Aufenthaltsbewilligung für den ausländischen Partner eines schwulen oder lesbischen Paares diskriminierend.

 

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