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Im ganzen Land bald
gleiche Rechte? Der politische Einsatz der Schwulen- und Lesbenorganisationen trägt Früchte: Wieder sind einige Etappen auf dem langen Weg zur rechtlichen Gleichstellung in der Schweiz geschafft. Fortschrittlicher Kanton Zürich Nachdem der Kanton
Genf nun schon seit rund einem Jahr eine Möglichkeit zur Registrierung
schwuler und lesbischer Partnerschaften kennt - allerdings mit beschränkten
Rechtswirkungen - hat nun auch der Kanton Zürich gehandelt: Am 29.
Oktober hat der Kantonsrat mit deutlichem Mehr eine parlamentarische Initiative
für eine kantonale Registrierungsmöglichkeit gleichgeschlechtlicher
Paare angenommen. Schwule und Lesben, die im Kanton Zürich zusammenleben
und sich auf dem Zivilstandsamt registrieren lassen, sollen gemäss
dem neuen Gesetz insbesondere bei den Steuern und den Sozialversicherungen
den Ehepaaren gleichgestellt werden. Gesetzesentwurf auf Bundesebene: weitgehend gleiche Rechte Der politische Druck
scheint bei Bundesrätin Ruth Metzler Wirkung zu zeigen. Am 14. November
hat der Bundesrat nun den Vorentwurf für ein «Bundesgesetz
über die registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare»
in die Vernehmlassung gegeben. Adoption und Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen In einigen Bereichen
sieht der Entwurf jedoch gewichtige Unterschiede vor. So behalten die
Partner, respektive Partnerinnen ihren bisherigen Namen (sie können
ihre Verbundenheit jedoch durch einen im Alltag verwendeten Allianznamen
ausdrücken). Eine erleichterte Einbürgerung für den ausländische
Partner ist nicht vorgesehen; und für das Aufenthaltsrecht in der
Schweiz müssen beide zusammen wohnen (was bei Ehepaaren nicht erfordert
wird). Verbesserungen sind nötig Insgesamt ist der
Gesetzesentwurf jedoch erstaunlich gut ausgefallen. Die Lesbenorganisation
LOS und Pink Cross haben den Entwurf begrüsst, wünschen sich
allerdings noch wesentliche Verbesserungen in den Bereichen, in denen
nach wie vor Unterschiede zur Ehe bestehen. «Insbesondere bei der
erleichterten Einbürgerung, beim Ausländerrecht und im Bereich
der Adoption gibt es keine sachlichen Gründe für eine Sonderbehandlung
von Schwulen und Lesben. Die Bundesverfassung verlangt hier eine Gleichstellung
und verbietet jede Diskriminierung» meint François Baur,
Präsident von Pink Cross. «Insgesamt ist der Vorentwurf allerdings
eine ausgezeichnete Arbeitsgrundlage». Von den Parteien hat die
CVP das Gesetz begrüsst, FDP, SP und die Grünen wollen sich
noch für eine verbesserte Gleichstellung mit Ehepaaren einsetzen.
Bernhard Pulver
Das Verwaltungsgericht
des Kantons Bern hat die Beschwerde eines gleichgeschlechtlichen Paars
gegen die verweigerte Aufenthaltsbewilligung für den ausländischen
Partner gutgeheissen. Im zu beurteilenden Fall ging es um einen Schweizer,
der zwischen 1992 und 1998 in Thailand gelebt hat und nun mit seinem thailändischen
Lebenspartner in der Schweiz wohnen wollte. Die Aufenthaltsbewilligung
wurde ihm von den bernischen Behörden bisher verweigert, da ein Leben
in Thailand für beide zumutbar sei.
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