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Kantone signalisieren
ein Ja! Die Vernehmlassung zum «Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare» ist abgeschlossen. Es ist kein Kanton auszumachen, der sich grundsätzlich gegen das vorgeschlagene Gesetz stellt: Uri Der Regierungsrat begrüsst, dass der Gesetzesentwurf die rechtliche Form der registrierten Partnerschaft vorsieht. Damit seien gleichgeschlechtliche Paare von der Adoption oder Verfahren der Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen, während sie im Erb-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht Ehepaaren gleichgestellt seien. Thurgau Der Thurgauer Regierungsrat führt in seiner Vernehmlassung an, dass im Verhältnis zum Diskriminierungsverbot einige heikle Fragen noch offen blieben. «Es könne heute noch nicht gesagt werden, ob der Ausschluss von Adoption und Fortpflanzungsmedizin einem späteren Kontrollverfahren standhalten könne. Gegen einen Allianznamen im Alltag sei nichts einzuwenden. Er solle aber nicht im Pass aufgeführt werden. Appenzell Ausserrhoden Der Regierungsrat hat Bedenken bei der Verweigerung des Adoptionsrechts. Er fordert eine nochmalige Überprüfung und verweist auf das Bundesgericht, das in einem Scheidungsverfahren ablehnt, einer Mutter die Kinder abzusprechen, nur weil sie lesbisch ist. Desweitern wird dem Bundesrat nahegelegt, die Benutzung eines Allianznamens nochmals zu prüfen. Basel Stadt Der Regierungsrat unterstützt die Bestrebungen des Bundes, den rechtlichen Status gleichgeschlechtlicher Paare zu verbessern. Dies entspreche sowohl der gewandelten öffentlichen Meinung als auch der neuen Bundesverfassung, die ausdrücklich verlange, dass niemand wegen der gewählten Lebensform diskriminiert werden dürfe. Anders als der Bund ist jedoch der Regierungsrat der Ansicht, dass die registrierte Partnerschaft auch heterosexuellen Konkubinatspaaren offen stehen soll. Schwyz Die Schwyzer Regierung
befürwortet den grundsätzlichen Schritt und findet es verständlich,
«dass Menschen das Bedürfnis nach rechtlicher Absicherung ihrer
Gemeinschaft und Deklaration ihrer Beziehung gegenüber der Öffentlichkeit
haben». Nidwalden Der Regierungsrat stimmt dem Vorentwurf zu. Der Bund vertritt die Auffassung, dass Kantone registrierte Partnerschaften künftig bei der Erbschaftssteuer gleich wie Ehen zu behandeln hätten. Der Nidwaldener Regierungsrat meint, bei diesen Steuern sei zwar dem Gleichheitsgebot angemessen Rechnung zu tragen. Wie die Kantone dies täten, läge aber in ihrem Interesse. Obwalden Der Regierungsrat nimmt befürwortend Stellung zum Vorentwurf. Er betont die Zweckmässigkeit einer beschränkten Anerkennung. Er geht davon aus, dass nach Einführung des neuen Bundesgesetzes nicht mit einer übermässigen Anzahl von Registrierungen zu rechnen ist. St. Gallen Die St. Galler Regierung befürwortet die registrierte Partnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren, wie sie im Gesetzesentwurf des Bundes vorgesehen wird. Die Regierung will damit der zunehmenden Toleranz der Gesellschaft gegenüber Homosexuellen Rechnung tragen. Solothurn Der Regierungsrat
begrüsst das vorgelegte Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft
gleichgeschlechtlicher Paare. Namentlich begrüsst er die Gleichstellung
mit Ehepaaren im Erb- oder Ausländerrecht. Ebenso unterstützt
er klar das Verbot der Adoption und fortpflanzungsmedizinischer Verfahren
für gleichgeschlechtliche Paare. Mit dem Vorentwurf des Bundesgesetzes ist die Regierung eineverstsanden. Die Anerkennung homosexueller Partnerschaften soll dazu beitragen, Diskriminierung abzubauen. Damit stellt sich die Regierung gegen die FDP Graubünden, die kürzlich harsche Kritik am Bundesgesetz übte. Meinungen von Parteien und Organisationen Während der Vernehmlassung haben auch Parteien, gesellschaftliche Organisationen und weitere Interessierte ihre Stellungnahme beim Bundesrat deponiert:
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