Kantone signalisieren ein Ja!
Nach Abschluss der Vernehmlassung überwiegt die Zustimmung

Die Vernehmlassung zum «Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare» ist abgeschlossen. Es ist kein Kanton auszumachen, der sich grundsätzlich gegen das vorgeschlagene Gesetz stellt:

Uri
Von der Ehe klar abgrenzen

Der Regierungsrat begrüsst, dass der Gesetzesentwurf die rechtliche Form der registrierten Partnerschaft vorsieht. Damit seien gleichgeschlechtliche Paare von der Adoption oder Verfahren der Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen, während sie im Erb-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht Ehepaaren gleichgestellt seien.

Thurgau
Heikle Fragen weiterhin offen

Der Thurgauer Regierungsrat führt in seiner Vernehmlassung an, dass im Verhältnis zum Diskriminierungsverbot einige heikle Fragen noch offen blieben. «Es könne heute noch nicht gesagt werden, ob der Ausschluss von Adoption und Fortpflanzungsmedizin einem späteren Kontrollverfahren standhalten könne. Gegen einen Allianznamen im Alltag sei nichts einzuwenden. Er solle aber nicht im Pass aufgeführt werden.

Appenzell Ausserrhoden
Adoption nochmals überprüfen

Der Regierungsrat hat Bedenken bei der Verweigerung des Adoptionsrechts. Er fordert eine nochmalige Überprüfung und verweist auf das Bundesgericht, das in einem Scheidungsverfahren ablehnt, einer Mutter die Kinder abzusprechen, nur weil sie lesbisch ist. Desweitern wird dem Bundesrat nahegelegt, die Benutzung eines Allianznamens nochmals zu prüfen.

Basel Stadt
Auch für heterosexuelle Konkubinatspaare

Der Regierungsrat unterstützt die Bestrebungen des Bundes, den rechtlichen Status gleichgeschlechtlicher Paare zu verbessern. Dies entspreche sowohl der gewandelten öffentlichen Meinung als auch der neuen Bundesverfassung, die ausdrücklich verlange, dass niemand wegen der gewählten Lebensform diskriminiert werden dürfe. Anders als der Bund ist jedoch der Regierungsrat der Ansicht, dass die registrierte Partnerschaft auch heterosexuellen Konkubinatspaaren offen stehen soll.

Schwyz
Grundsätzliche Unterstützung

Die Schwyzer Regierung befürwortet den grundsätzlichen Schritt und findet es verständlich, «dass Menschen das Bedürfnis nach rechtlicher Absicherung ihrer Gemeinschaft und Deklaration ihrer Beziehung gegenüber der Öffentlichkeit haben».
Jedoch soll «die Ehe weiterhin einen höheren Stellenwert haben als die registrierte Partnerschaft.» Der Anspruch des Kindes, entsprechend der biologischen Vorgänge rechtlich mit einer Mutter und einem Vater verbunden zu sein, dürfe auf keinen Fall übergangen werden.

Nidwalden
Gleichheitsgebot kantonale Angelegenheit

Der Regierungsrat stimmt dem Vorentwurf zu. Der Bund vertritt die Auffassung, dass Kantone registrierte Partnerschaften künftig bei der Erbschaftssteuer gleich wie Ehen zu behandeln hätten. Der Nidwaldener Regierungsrat meint, bei diesen Steuern sei zwar dem Gleichheitsgebot angemessen Rechnung zu tragen. Wie die Kantone dies täten, läge aber in ihrem Interesse.

Obwalden
Für beschränkte Anerkennung

Der Regierungsrat nimmt befürwortend Stellung zum Vorentwurf. Er betont die Zweckmässigkeit einer beschränkten Anerkennung. Er geht davon aus, dass nach Einführung des neuen Bundesgesetzes nicht mit einer übermässigen Anzahl von Registrierungen zu rechnen ist.

St. Gallen
Auf der Linie des Bundes

Die St. Galler Regierung befürwortet die registrierte Partnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren, wie sie im Gesetzesentwurf des Bundes vorgesehen wird. Die Regierung will damit der zunehmenden Toleranz der Gesellschaft gegenüber Homosexuellen Rechnung tragen.

Solothurn
Bundestreu

Der Regierungsrat begrüsst das vorgelegte Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Namentlich begrüsst er die Gleichstellung mit Ehepaaren im Erb- oder Ausländerrecht. Ebenso unterstützt er klar das Verbot der Adoption und fortpflanzungsmedizinischer Verfahren für gleichgeschlechtliche Paare.

Graubünden
Kontra Bündner FDP

Mit dem Vorentwurf des Bundesgesetzes ist die Regierung eineverstsanden. Die Anerkennung homosexueller Partnerschaften soll dazu beitragen, Diskriminierung abzubauen. Damit stellt sich die Regierung gegen die FDP Graubünden, die kürzlich harsche Kritik am Bundesgesetz übte.

Meinungen von Parteien und Organisationen

Während der Vernehmlassung haben auch Parteien, gesellschaftliche Organisationen und weitere Interessierte ihre Stellungnahme beim Bundesrat deponiert:

  • die EVP fordert den Bundesrat auf, die Arbeiten am Gesetz unverzüglich einzustellen.
  • die SVP will die Sonderstellung der Ehe gegenüber andern Partnerschaftsformen in der heutigen Form erhalten und lehnt das Gesetz in der vorliegenden Form ab.
  • die Bischofskonferenz lehnt das Gesetz entschieden ab.
  • der Evangelische Kirchenbund (SEK) unterstützt die Registrierung. Die Abgrenzung zur Ehe müsse jedoch gewahrt bleiben.
  • der Katholische Frauenbund befürwortet nicht nur den bundesrätlichen Entwurf.
  • Der Frauenbund geht weiter und kritisiert, dass die weitgehend ehegleichen Wirkungen fallengelassen werden.
  • Der SKF setzt sich zudem für das Adoptionsrecht ein.
  • Pro Juventute sieht keinen Grund für den Ausschluss der Adoption, da jede Adoption ohnehin in jedem Einzelfall streng geprüft werde.
  • FDP, CVP und SP befürworten das neue Gesetz.
  • Die FDP fordert eine generelle Öffnung des Instituts der Ehe und bemängelt die Abweichungen bei Namen- und Bürgerrecht, Güterstand und Adoption.
  • Die SP fordert eine weniger strenge Regelung beim Adoptionsrecht.
  • Die Grüne Partei der Schweiz will die gleiche Regelung beim Ausländerrecht und bei der erleichterten Einbürgerung wie bei Ehepaaren.


Pink Cross und LOS sind mit der Stossrichtung zufrieden, bemängeln aber die «grundlose Schlechterstellung im Bereich ausländischer Partner und den realitätsfremden Ausschluss der Stiefkind-Adoption»

 

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