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Jetzt kommt's drauf
an! Im Kampf um die volle Anerkennung in der Gesellschaft reden Lesben und Schwule viel von Rechten: sie fordern mehr Rechte, gar gleiche Rechte. Recht haben sie. Aber machen sich jetzt die Zürcher Schwulen und Lesben ihr Recht zu Stimmen zur Pflicht? Hoffentlich. Es wäre im Interesse aller Schwulen und Lesben des Landes. Der Ausgang der Zürcher Abstimmung vom 22. September wird von landesweiter Bedeutung sein. Die Annahme des Gesetzes im Kanton Zürich wird weiteren Kantonen Anlass geben, ebenfalls die politische Diskussion aufzunehmen und voranzutreiben. Und auf Bundesebene wird der Nationalrat wie der Ständerat offener über den Gesetzentwurf diskutieren können. Eine Ablehnung hingegen brächte einen längeren politischen Stillstand mit sich. Und Stillstand in der nun angelaufenen Entwicklung ist Rückschritt. Der Schritt an die Urne ist wichtig. Aufgerufen sind alle. Auch die Unpolitischen, die Nichtorganisierten, die Vereinslosen, die Einzelgänger. Jetzt darf Stimmen nicht den andern überlassen werden. Es geht es um Selbstbestimmung. Auch wer die registrierte Partnerschaft für sich nicht in Betracht zieht wird aus einem positiven Abstimmungsresultat Profit ziehen. In einem Staat, der die gleichgeschlechtliche Partnerschaft klar regelt, werden sich alle Schwulen und Lesben freier bewegen können. In der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz, in der Familie, unter Freunden. Ob als Single oder in eine Partnerschaft lebend. Für Abstimmungsmuffel, denen es ein Graus ist, in grauen Schulhäusern am Sonntagmorgen den Stimmzettel abzugeben: es geht auch bequem per Post oder gar mit Partystimmung am 5. September in der Toni-Molkerei in Zürich.
«Das kantonale Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare will jenen Paaren, die in einer festen Gemeinschaft leben, die Möglichkeit geben, ihre Beziehung kantonalrechtlich anerkennen zu lassen. Registrierte Paare verpflichten sich, einander Beistand und Unterstützung zu leisten . Im Steuer- und Sozialhilfebereich werden sie Ehepaaren gleichgestellt. Als Auswirkung des Gesetzes werden registrierte Paare vor Gericht und im Patientenrecht wie Angehörige behandelt. Die Bundesverfassung verbietet ausdrücklich die Diskriminierung wegen einer Lebensform. Das kantonale Gesetz schafft in begrenztem Mass erste Grundlagen zur rechtlichen Anerkennung homosexueller Paare. Die Redaktion der NZZ empfiehlt, die Vorlage zu befürworten.»
«Die Redaktion des Tages-Anzeiger befürwortet das Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare. Die Bundesverfassung verbietet im Gleichheitsartikel ausdrücklich die Diskriminierung von Personen auf Grund ihrer Lebensform. Rechtlich sind schwule und lesbische Paare aber immer noch benachteiligt. Das Registrierungsgesetz beseitigt diese rechtliche Benachteiligung zumindest auf kantonaler Ebene: Es stellt sie in Fragen des Steuerrechts und der Sozialhilfe mit allen Vor- und Nachteilen den Ehepaaren gleich und behandelt sie im Patientenrecht wie Angehörige»
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