Die Kirche bleibt im Dorf
Romtreue, unnachgiebige Haltung der Schweizer Bischöfe

von Martin Ender

Im Kanton Zürich ist die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare Realität. In Graubünden ist eben eine Motion - noch gegen den Willen der Regierung - überwiesen worden. Und sogar im Wallis, wo erst vor einem Jahr ein erbitterter Kampf gegen die Durchführung der schwullesbische Demo «Gay Pride» geführt wurde, will die Regierung jetzt einen Gesetzesentwurf zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ausarbeiten. Auf Eidgenössischer Ebene kommt eine Regelung für gleichgeschlechtliche Paare voran.

Die Kirche, vor allem die katholische, kommt unter Druck durch den gesellschaftlichen Wandel, der sich jetzt in der politischen Diskussion manifestiert; aber auch durch innerkirchliche Meinungen und Ereignisse. Der Katholische Frauenbund hat eine offene, konträre Ansicht zur patriarchalisch geführten Kirche. Zum offenen Eingestehen priesterlicher Homosexualität können die Vorgesetzten, die Bischöfe, nicht mehr schweigen.

So hat denn die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat am 3. Oktober 2002 ihre Haltung dargelegt. «In diesem Zusammenhang stellt sich heute die Frage der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften. Homosexuelle Partner, die eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft gründen wollen, bitten um den kirchlichen Segen für ihre Partnerschaft. Gleicherweise ersuchen Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben, um Anstellung im kirchlichen Dienst. Wir würden uns unserer Verantwortung entziehen, wenn wir auf diese Anfragen keine klare Antwort gäben.»

Mutige Kehrtwendung?

Fast könnte man meinen, die Schweizer Bischöfe hätten eine mutige Kehrtwendung gemacht. Denn zu Beginn der Schrift bedauern die Schweizer Bischöfe das Unrecht, das homosexuelle Personen in der Vergangenheit erfahren haben. Sie bitten um Verzeihung, wenn solche Diskriminierung im Namen der Kirche oder des christlichen Glaubens geschah. Und auch im Kapitel der biblischen und theologischen Vorüberlegungen werden erst moderate Töne angeschlagen: «Im Blick auf die Bibel ist es selbstverständlich, dass die dort ausgesprochenen Verurteilungen homosexueller Handlungen in einem anderen geschichtlichen und kulturellen Kontext formuliert worden sind, als es der heutige ist.»
Im Nachsatz aber kommt der Rückzug: «Damit sind sie (die Verurteilungen) aber in ihrem Gewicht und in ihrer Verbindlichkeit nicht bedeutungslos geworden.»

Marc Aellen, Informationsbeauftragter der Schweizerischen Bischosfkonferenz erklärt dazu: «Die menschliche Sexualität ist ihrer Natur nach auf die Weitergabe des Lebens angelegt. Diese wichtige Dimension fehlt aber einer gleichgeschlechtlichen Beziehung, so dass sie nicht einfach mit der zweigeschlechtlichen Beziehung gleichgestellt werden kann. Heutzutage mag diese Haltung der Kirche in den Augen vieler hart und unverständlich erscheinen.» Ist sie auch, denn das Ausleben der Sexualität ist auch bei vielen heterosexuellen Paare nicht «auf die Weitergabe des Lebens angelegt».

Ja zum Sünder, Nein zur Sünde

Im weiteren beteuern die Bischöfe: «Die Kirche lehnt keinen homosexuellen Menschen ab. Homosexuelle Menschen sind wertvolle Menschen, die nicht selten ungerechte Ausgrenzungen ertragen müssen. Wie allen Menschen will die Kirche auch ihnen nahe sein. Dennoch kann sie die homosexuellen Handlungen selbst in keinem Fall gutheissen. Dabei sind wir uns bewusst, dass auch von Priestern und anderen Vertretern und Vertreterinnen der Kirche die Sexualität allgemein und die Homosexualität im Besonderen mit schmerzlichem Versagen und Niederlagen gelebt wurde und wird.» Die katholische Kirche macht einen feinen Unterschied zwischen der Sünde und dem Sünder. Die Sünde, hier die homosexuelle Handlung, kann nicht geduldet werden, der Sünder bedarf der «Seelsorge».


Segnung ausgeschlossen

Eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare schliesst die katholische Kirche kategorisch aus: «Die Kirche sieht sich verpflichtet, das Sakrament der Ehe als ein hohes Gut in seinem ursprünglichen Sinn zu wahren und zu schützen. Eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft dagegen kann nicht mit dem Sakrament der Ehe gleichgesetzt werden, mag sie noch so sehr Werte der Freundschaft und der Treue verwirklichen.» Und auch eine nicht-sakramentale Segnung wird ausgeschlossen: «Jeder Mensch in jeder Lebenssituation kann einen Segen empfangen. Aber nicht jedes Tun des Menschen wird von Gott gut geheissen. Aus oben genannten Gründen sind wir Bischöfe der Überzeugung, dass homosexuelle Menschen gesegnet werden können, aber nicht die Schliessung einer homosexuellen Verbindung. Ein solcher Ritus kann einer sakramentalen Eheschliessung zum Verwechseln ähnlich sehen.»

Kirchlicher Dienst in Enthaltsamkeit

Priester dürfen homosexuell sein, aber die Homosexualität nicht ausleben:
«Eine homosexuelle, aber in geschlechtlicher Enthaltsamkeit gelebte Neigung schliesst vom kirchlichen Dienst nicht aus; die treu geübte Enthaltsamkeit kann vielmehr auf ein besonderes Charisma hindeuten, gleich wie die selbstgewählte Ehelosigkeit. Dagegen macht der ausdrückliche Entschluss homosexueller wie zum Zölibat verpflichteter Menschen, sexuell nicht enthaltsam zu leben, für den kirchlichen Dienst ungeeignet. Eine Lebenspartnerschaft von homosexuellen Menschen gibt der christlichen Gemeinde nicht das Beispiel, das ihr im kirchlichen Verkündigungsdienst stehende Personen geben müssen.»

Dies hindert aber keinesfalls daran, so die Bischöfe, «dass man diese Menschen als solche hochschätzt». Zum Schluss bekräftigen sie ihre Absicht, homosexuellen Menschen noch mehr als früher seelsorgliche Hilfe anzubieten. Dieses «Verständnis», diese «Hilfe», diese «Hochschätzung» sind vermutlich das Letzte, was heute ein gläubiger Schwuler braucht. Er muss dies weiterhin als Ausschluss aus dem Kreise der «guten» Gläubigen wahrnehmen. Ein Schwuler, der glaubt, kämpft weiterhin an zwei Fronten um Anerkennung.

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