Schutz vor Diskriminierung in der Verfassung
Die neue Zürcher Kantonsverfassung geht in die Vernehmlassung.

Von Florian Baumgartner

Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden - so steht es ausdrücklich im Entwurf der neuen Zürcher Kantonsverfassung. Zwei schwule Verfassungsräte haben sich dafür erfolgreich eingesetzt.

Die Verfassung ist die Grundordnung eines Staates und der Gesellschaftsvertrag seiner Bevölkerung. Die Kantonsverfassungen sind auf die Bundesverfassung abgestimmt und dürfen dieser nicht widersprechen.

Veraltete Zürcher Kantonsverfassung
Die geltende Verfassung des Kantons Zürich stammt aus dem Jahr 1869 und entspricht nicht mehr unserer heutigen Gesellschaft. Deshalb beschlossen die Zürcher Stimmberechtigten, durch einen Verfassungsrat eine neue Kantonsverfassung erarbeiten zu lassen. Der 100 Mitglieder starke Verfassungsrat wurde am 18. Juni 2000 durch das Volk gewählt und setzt sich wie folgt zusammen: SVP 31 Sitze, SP 27 Sitze, FDP 22 Sitze, CVP 7 Sitze, Grüne 6 Sitze, EVP 5 Sitze und EDU 2 Sitze.

Schwule in wichtigen Positionen
Martin Naef (SP) und Hans-Peter Fricker (FDP) sind die zwei einzigen offen homosexuellen Verfassungsräte. Die SP bestimmte Naef zu ihrem Fraktionschef bestimmt. Fricker wurde durch den Rat zum Kommissionspräsidenten für den wichtigen Bereich der Grundrechte gewählt. Beide konnten dank ihrer Ämter grossen Einfluss auf die Entstehung der Verfassung nehmen. Naef meint: «Hans-Peter und ich haben die Rechte von Schwulen und Lesben immer wieder thematisiert und dies nicht nur an Ratssitzungen, sondern auch im persönlichen Gespräch beim Kaffee oder Apéro sowie an der Veranstaltung für Verfassungsräte von Pink Cross und LOS.» Als Kommissionspräsident bei den Grundrechten outete sich Fricker als schwuler Mann, indem er den Rat informierte, dass der Inhalt der kommenden Beratung mit ihm persönlich etwas zu tun habe. «Mir war wichtig, dass die Interessenlage klar auf dem Tisch lag. So konnte mir niemand nachsagen, ich spiele mit verdeckten Karten.» Diese Strategie stellte sich im Verlauf der Verhandlungen als richtig heraus: Gegen den heftigen Widerstand von SVP und EDU konnte Fricker die Verhandlung der 100 Verfassungsräte nach seinem Outing frisch und frei leiten und zeigte dabei grosses Geschick. So wurden die beiden Artikel der Grundrechte (siehe Kasten), die Schwule und Lesben betreffen, mit grosser Mehrheit, bestehend aus SP, FDP, Grünen und CVP angenommen.

Ein guter Verfassungsentwurf
Der Entwurf der neuen Kantonsverfassung liegt nun bis Mitte November zur Vernehmlassung vor. Das heisst, die gesamte Bevölkerung sowie alle Zürcher Institutionen und Organisationen sind dazu eingeladen, sich zum Entwurf zu äussern. Bei dieser günstigen Ausgangslage wäre es wichtig, dass sich auch möglichst viele Schwule und Lesben - z.B. über das Internet - an der Vernehmlassung beteiligen. Im Jahre 2005 soll die neue Verfassung durch das Volk an der Urne verabschiedet werden. «Es ist eine gute Verfassung», meint der Jurist Martin Naef , dem vor allem staatspolitische Fragen wichtig sind. «Alle Bevölkerungsgruppen können sich in dieser Verfassung wiedererkennen, der Entwurf hat viele integrative Elemente.» Das beurteilt auch Hans-Peter Fricker so, und doch werten die beiden Politiker gemäss ihrer parteipolitischen Herkunft den Verfassungsentwurf zum Teil unterschiedlich: Der Sozialdemokrat Martin Naef, der im Herbst 2003 auch für den Nationalrat kandidiert, hätte sich mehr Solidarität bei den Finanzen und eine Reform der Bezirksstrukturen gewünscht, für den Freisinnigen Hans-Peter Fricker steht die Stärkung der Gemeindeautonomie und eine möglichst freiheitliche Ausgestaltung der Verfassung im Vordergrund. Einig sind sie sich aber darin, dass der Entwurf Schwule und Lesben in eine gute Verfassung bringt und unsere volle Unterstützung verdient.

Auszug aus dem Verfassungsentwurf des Kantons Zürich

Artikel 13 Rechtsgleichheit
(1) Niemand darf wegen genetischer Merkmale oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden.
...

Artikel 15 Formen des Zusammenlebens
Jeder Mensch hat das Recht, die Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens frei zu wählen. Der Staat kann neben der Ehe auch andere Formen des Zusammenlebens anerkennen.

Weitere Informationen: www.verfassungsrat.ch

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