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Schutz
vor Diskriminierung in der Verfassung
Die neue
Zürcher Kantonsverfassung geht in die Vernehmlassung.
Von
Florian Baumgartner
Niemand darf wegen
seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden - so steht es ausdrücklich
im Entwurf der neuen Zürcher Kantonsverfassung. Zwei schwule Verfassungsräte
haben sich dafür erfolgreich eingesetzt.
Die Verfassung ist
die Grundordnung eines Staates und der Gesellschaftsvertrag seiner Bevölkerung.
Die Kantonsverfassungen sind auf die Bundesverfassung abgestimmt und dürfen
dieser nicht widersprechen.
Veraltete Zürcher
Kantonsverfassung
Die geltende Verfassung des Kantons Zürich stammt aus dem Jahr 1869
und entspricht nicht mehr unserer heutigen Gesellschaft. Deshalb beschlossen
die Zürcher Stimmberechtigten, durch einen Verfassungsrat eine neue
Kantonsverfassung erarbeiten zu lassen. Der 100 Mitglieder starke Verfassungsrat
wurde am 18. Juni 2000 durch das Volk gewählt und setzt sich wie
folgt zusammen: SVP 31 Sitze, SP 27 Sitze, FDP 22 Sitze, CVP 7 Sitze,
Grüne 6 Sitze, EVP 5 Sitze und EDU 2 Sitze.
Schwule in wichtigen
Positionen
Martin Naef (SP) und Hans-Peter Fricker (FDP) sind die zwei einzigen offen
homosexuellen Verfassungsräte. Die SP bestimmte Naef zu ihrem Fraktionschef
bestimmt. Fricker wurde durch den Rat zum Kommissionspräsidenten
für den wichtigen Bereich der Grundrechte gewählt. Beide konnten
dank ihrer Ämter grossen Einfluss auf die Entstehung der Verfassung
nehmen. Naef meint: «Hans-Peter und ich haben die Rechte von Schwulen
und Lesben immer wieder thematisiert und dies nicht nur an Ratssitzungen,
sondern auch im persönlichen Gespräch beim Kaffee oder Apéro
sowie an der Veranstaltung für Verfassungsräte von Pink Cross
und LOS.» Als Kommissionspräsident bei den Grundrechten outete
sich Fricker als schwuler Mann, indem er den Rat informierte, dass der
Inhalt der kommenden Beratung mit ihm persönlich etwas zu tun habe.
«Mir war wichtig, dass die Interessenlage klar auf dem Tisch lag.
So konnte mir niemand nachsagen, ich spiele mit verdeckten Karten.»
Diese Strategie stellte sich im Verlauf der Verhandlungen als richtig
heraus: Gegen den heftigen Widerstand von SVP und EDU konnte Fricker die
Verhandlung der 100 Verfassungsräte nach seinem Outing frisch und
frei leiten und zeigte dabei grosses Geschick. So wurden die beiden Artikel
der Grundrechte (siehe Kasten), die Schwule und Lesben betreffen, mit
grosser Mehrheit, bestehend aus SP, FDP, Grünen und CVP angenommen.
Ein guter Verfassungsentwurf
Der Entwurf der neuen Kantonsverfassung liegt nun bis Mitte November zur
Vernehmlassung vor. Das heisst, die gesamte Bevölkerung sowie alle
Zürcher Institutionen und Organisationen sind dazu eingeladen, sich
zum Entwurf zu äussern. Bei dieser günstigen Ausgangslage wäre
es wichtig, dass sich auch möglichst viele Schwule und Lesben - z.B.
über das Internet - an der Vernehmlassung beteiligen. Im Jahre 2005
soll die neue Verfassung durch das Volk an der Urne verabschiedet werden.
«Es ist eine gute Verfassung», meint der Jurist Martin Naef
, dem vor allem staatspolitische Fragen wichtig sind. «Alle Bevölkerungsgruppen
können sich in dieser Verfassung wiedererkennen, der Entwurf hat
viele integrative Elemente.» Das beurteilt auch Hans-Peter Fricker
so, und doch werten die beiden Politiker gemäss ihrer parteipolitischen
Herkunft den Verfassungsentwurf zum Teil unterschiedlich: Der Sozialdemokrat
Martin Naef, der im Herbst 2003 auch für den Nationalrat kandidiert,
hätte sich mehr Solidarität bei den Finanzen und eine Reform
der Bezirksstrukturen gewünscht, für den Freisinnigen Hans-Peter
Fricker steht die Stärkung der Gemeindeautonomie und eine möglichst
freiheitliche Ausgestaltung der Verfassung im Vordergrund. Einig sind
sie sich aber darin, dass der Entwurf Schwule und Lesben in eine gute
Verfassung bringt und unsere volle Unterstützung verdient.
Auszug aus dem
Verfassungsentwurf des Kantons Zürich
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Artikel 13
Rechtsgleichheit
(1) Niemand darf wegen genetischer Merkmale oder der sexuellen Orientierung
diskriminiert werden.
...
Artikel 15
Formen des Zusammenlebens
Jeder Mensch hat das Recht, die Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens
frei zu wählen. Der Staat kann neben der Ehe auch andere Formen
des Zusammenlebens anerkennen.
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Weitere Informationen:
www.verfassungsrat.ch
Eine Internetlösung der  |