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Verfassungsrat, Kantonsrat
und Zürcher SP- Parteipräsident
Martin Naef ist
Vollblut-Politiker und setzt sich für die neue Zürcher Verfassung
ein
Von Martin Ender
Mit zwanzig trat
er in die SP ein. Er studierte Jus, um eine gute Basis für eine journalistische
Tätigkeit zu haben. Journalist ist er nicht geworden. Die Wahl in
den Verfassungsrat kam ihm zuvor. Inzwischen ist Martin Naef auch Kantonsrat
und ausserdem seit Juni 2004 Pateipräsident der SP des Kantons Zürich.
Die neue Verfassung, die am 27. Februar zu Abstimmung kommt, ist ihm wichtiges
Anliegen.
Auf die Frage, wann
er denn in die Politik eingestiegen sei, hätte ja ein einfaches "vor
rund 14 Jahren" genügt oder ein "ich bin mit 20 der SP
beigetreten". Aber nein. Martin Naef ist eben kommunikativ, erzählfreudig
und im guten Sinne so routiniert, dass diese eine Frage gleich die Erzählung
seines ganzen politischen und beruflichen Lebens bis zum heutigen Tag
auslöst. Dass er der SP beigetreten ist, liegt nicht etwa der Tradition
des Elternhauses. "Das war ein pragmatischer Entscheid. Ich habe
gemerkt, dass die SP Positionen vertritt, die ich für richtig halte."
Der Jurist
Eigentlich
hatte er den Beruf des Journalisten im Visier, schnupperte denn auch bei
zwei Zürcher Regionalblättern Redaktionsluft. Dabei wurde ihm
nahegelegt, statt ein Studium der Sprache zu absolvieren, eher Jus zu
studieren. Mit diesem Hintergrund wären die Aussichten auf einen
guten Journalistenjob besser. Also widmete sich Martin Naef der Juristerei,
immer mit der Vorstellung, danach zu schreiben. Nach Abschluss des Studiums
wollt er dann doch erst mal das Erlernte einsetzen und wissen, wie es
auf einem Gericht zugeht. Er wurde juristischer Sekretär (Gerichtsschreiber),
dann wechselte er zur Jugendanwaltschaft und blieb da fünf Jahre.
Er war während dieser Zeit auch in einer Fachkommission für
besonders schwierige Fälle. Seit mehr als einem Jahr arbeitet Martin
Naef beim Kaufmännischen Verband Schweiz und ist als Ressortleiter
zuständig für die Angestelltenpolitik, unter anderem für
nationale Gesamtarbeitsverträge. In diesem Zusammenhang ist er auch
Mitglied der paritätischen Kommission von Migros, Coop und anderen
Unternehmen. "Zur Zeit arbeite ich 50%, weil ich ja auch Pateipräsident
der SP des Kantons Zürich bin, und das ist doch eine zeitintensive
Aufgabe."
Der Weg in die
Politik
Martin Naef
wohnt seit zehn Jahren in der Stadt Zürich, im Kreis 4. "Ich
war im Vorstand der SP vom Kreis 4, wollte aber nicht kandidieren für
ein Amt, da ich immer noch den Journalismus im Hinterkopf hatte. Und das
wäre mit einem Amt in der Politik nicht vereinbar gewesen".
Als dann Leute für den Verfassungsrat gesucht wurden, war das so
eine Idee seiner besten politischen Freundin. Sie wusste, dass sich Naef
an der Uni insbesondere für Staatsrecht und Verwaltungsrecht interessiert
hatte. "1993, mitten im Studium, gab es an der Uni ein von zwei namhaften
Professoren initiiertes Seminar mit der damals utopischen Idee "Wir
machen eine neue Kantons-Verfassung" und ich habe an dieser Seminararbeit
mitgearbeitet." Diese Arbeit wurde eine der Grundlagen, die man jetzt
bei der Ausarbeitung einer neuen Zürcher Verfassung benutzt hat.
Die Kenntnis der Materie war ein wichtiger Grund, weshalb Martin Naef
in den Verfassungsrat gewählt wurde. "Obwohl ich keine Parlamentserfahrung
mitbrachte und fast der Jüngste in der 27-köpfigen SP-Fraktion
war, wurde ich Fraktionspräsident der SP im Verfassungsrat. Ich mache
das heute mit grösster Begeisterung." Die Sachkenntnis und Kommunikationsfähigkeit
brachten ihm Anerkennung ein und er wurde als Kantonsratskandidat vorgeschlagen.
Nachdem die SP in den Kreisen 4 und 5 rund 10 % zulegte, wurde er als
dritter SP Vertreter gewählt, neben Anna Maria Riedi und Bettina
Volland, die auch "Mütter des Zürcher Partnerschaftsgesetzes"
genannt werden. Der vorläufig letze Karriere-Sprung: die Wahl im
Juni zum Parteipräsidenten der SP des Kantons Zürich. "Wenn
ich all meine Tätigkeiten in Stellenprozente aufrechnen würde,
und es als "Arbeit" empfinden würde, dann wäre es
eine Belastung" meint Naef auf die Frage, wie viele Stunden denn
sein Arbeitstag habe. "All dies ist nur möglich, weil ich Teilzeit
arbeiten kann und der Arbeitgeber mir Wohlwollen entgegenbringt. Zudem
habe ich ja keine Familie mit Kindern. Und ich mach das gerne, ich kommuniziere
gerne, ich diskutiere gerne auch mit politischen Gegnern, rede gerne mit
den Medien, ich empfinde Lust beim Politisieren."
Ein neues Leitbild
für die ganze Zürcher Bevölkerung
Am 27. Februar wird
über die neue Verfassung des Kantons Zürich abgestimmt Der Cruiser
empfiehlt ein JA
Die noch gültige
Verfassung
Die heute gültige Kantonsverfassung stammt aus dem Jahre 1869. Damals
gab es in Zürich eine "demokratische Revolution", vorher
galt das alte System mit der Machtclique der Liberalen rund um Alfred
Escher. Zürich wurde relativ autoritär regiert. Ausgehend vom
Winterthurer Landboten entstand eine demokratische Bewegung, in der mehr
Mitsprache des Volkes gefordert wurde. An "Landsgemeinden" in
Winterthur, Uster und Zürich forderte ein Drittel aller Stimmberechtigten
eine neue Kantonsverfassung. Es kam der Schutz der Arbeiter in die Verfassung.
Das war damals etwas völlig Neues. Daraus hat sich die ganze Arbeitnehmerschutz-Gesetzgebung
entwickelt, die heute beim Bund liegt. Ein Meilenstein in der damaligen
Verfassung war auch der Genossenschaftsartikel. Danach wurden Wohnbaugenossenschaften
gefördert. Heute gibt es in Zürich in gewissen Quartieren bis
zu einem Drittel Genossenschaftswohnungen. Es wurde auch das Referendum
eingeführt. Die Zürcher Verfassung von 1869 war die liberalste
und modernste Verfassung in ganz Europa. Nun ist sie 136 Jahre alt geworden.
Ein Leitbild
Die Verfassung
aus dem vorletzten Jahrhundert kann ihre Aufgabe in der veränderten
Gesellschaft nicht mehr erfüllen, auch wenn sie rund 90 mal teilrevidiert
wurde. Denn die Verfassung regelt nicht nur die Strukturen des Kantons.
Sie ist vielmehr auch "Unternehmens-Leitbild". Sie hält
die Grundwerte fest und deutet an, wohin sich die Gesellschaft entwickeln
soll. Gerade weil sie aufzeigt, was heute gilt und in Zukunft sein soll
(und nicht, was gestern war), löst sie den Widerstand der SVP aus.
Lebensform
Was heute
gilt und für die Zukunft festgeschrieben sein soll, sind im Kapitel
Grundrechte zum Beispiel Artikel 11 und 13. Artikel 11 besagt: "Niemand
darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen (..) der sexuellen Orientierung".
In Artikel 13 steht unter dem Titel Formen des Zusammenlebens: "Jeder
Mensch hat das Recht, die Form des Zusammenlebens frei zu wählen.
Der Staat kann neben der Ehe auch andere Formen des Zusammenlebens anerkennen."
Damit schützt die Verfassung in Zukunft ausdrücklich auch gleichgeschlechtliche
Partnerschaften. Dass die Zürcherinnen und Zürcher deutlich
Ja zum kantonalen Partnerschaftsgesetz gesagt hatten, hat es natürlich
erleichtert, diese Formulierungen so deutlich (deutlicher als in der Bundesverfassung)
in der Zürcher Verfassung festzuschreiben. Zur Arbeit des Verfassungsrates
meint dessen Präsident, Leo Lorenzo Fosco, abschliessend: "Verfassungsarbeit
findet nicht ausserhalb der gesell-schaftlichen und politischen Wirklichkeit
statt. Hinter uns liegen lange und schwierige Kommissions- und Plenumsdiskussionen.
Die dabei zu Tage getretene Sorgfalt, die Intensität und die Ernsthaftigkeit,
mit der um tragfähige Formulierungen gerungen worden ist, verdient
unseren Respekt. Das Ergebnis darf sich sehen lassen. Es ist dem Verfassungsrat
gelungen, ausgehend von durchaus verschiedenen Menschenbildern und sehr
unterschiedlicher Staatsauffassung, eine in sich kohärente Verfassung
zu erarbeiten."
Eine Internetlösung
der
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