Verfassungsrat, Kantonsrat und Zürcher SP- Parteipräsident
Martin Naef ist Vollblut-Politiker und setzt sich für die neue Zürcher Verfassung ein

Von Martin Ender

Mit zwanzig trat er in die SP ein. Er studierte Jus, um eine gute Basis für eine journalistische Tätigkeit zu haben. Journalist ist er nicht geworden. Die Wahl in den Verfassungsrat kam ihm zuvor. Inzwischen ist Martin Naef auch Kantonsrat und ausserdem seit Juni 2004 Pateipräsident der SP des Kantons Zürich. Die neue Verfassung, die am 27. Februar zu Abstimmung kommt, ist ihm wichtiges Anliegen.

Auf die Frage, wann er denn in die Politik eingestiegen sei, hätte ja ein einfaches "vor rund 14 Jahren" genügt oder ein "ich bin mit 20 der SP beigetreten". Aber nein. Martin Naef ist eben kommunikativ, erzählfreudig und im guten Sinne so routiniert, dass diese eine Frage gleich die Erzählung seines ganzen politischen und beruflichen Lebens bis zum heutigen Tag auslöst. Dass er der SP beigetreten ist, liegt nicht etwa der Tradition des Elternhauses. "Das war ein pragmatischer Entscheid. Ich habe gemerkt, dass die SP Positionen vertritt, die ich für richtig halte."

Der Jurist
Eigentlich hatte er den Beruf des Journalisten im Visier, schnupperte denn auch bei zwei Zürcher Regionalblättern Redaktionsluft. Dabei wurde ihm nahegelegt, statt ein Studium der Sprache zu absolvieren, eher Jus zu studieren. Mit diesem Hintergrund wären die Aussichten auf einen guten Journalistenjob besser. Also widmete sich Martin Naef der Juristerei, immer mit der Vorstellung, danach zu schreiben. Nach Abschluss des Studiums wollt er dann doch erst mal das Erlernte einsetzen und wissen, wie es auf einem Gericht zugeht. Er wurde juristischer Sekretär (Gerichtsschreiber), dann wechselte er zur Jugendanwaltschaft und blieb da fünf Jahre. Er war während dieser Zeit auch in einer Fachkommission für besonders schwierige Fälle. Seit mehr als einem Jahr arbeitet Martin Naef beim Kaufmännischen Verband Schweiz und ist als Ressortleiter zuständig für die Angestelltenpolitik, unter anderem für nationale Gesamtarbeitsverträge. In diesem Zusammenhang ist er auch Mitglied der paritätischen Kommission von Migros, Coop und anderen Unternehmen. "Zur Zeit arbeite ich 50%, weil ich ja auch Pateipräsident der SP des Kantons Zürich bin, und das ist doch eine zeitintensive Aufgabe."

Der Weg in die Politik
Martin Naef wohnt seit zehn Jahren in der Stadt Zürich, im Kreis 4. "Ich war im Vorstand der SP vom Kreis 4, wollte aber nicht kandidieren für ein Amt, da ich immer noch den Journalismus im Hinterkopf hatte. Und das wäre mit einem Amt in der Politik nicht vereinbar gewesen". Als dann Leute für den Verfassungsrat gesucht wurden, war das so eine Idee seiner besten politischen Freundin. Sie wusste, dass sich Naef an der Uni insbesondere für Staatsrecht und Verwaltungsrecht interessiert hatte. "1993, mitten im Studium, gab es an der Uni ein von zwei namhaften Professoren initiiertes Seminar mit der damals utopischen Idee "Wir machen eine neue Kantons-Verfassung" und ich habe an dieser Seminararbeit mitgearbeitet." Diese Arbeit wurde eine der Grundlagen, die man jetzt bei der Ausarbeitung einer neuen Zürcher Verfassung benutzt hat. Die Kenntnis der Materie war ein wichtiger Grund, weshalb Martin Naef in den Verfassungsrat gewählt wurde. "Obwohl ich keine Parlamentserfahrung mitbrachte und fast der Jüngste in der 27-köpfigen SP-Fraktion war, wurde ich Fraktionspräsident der SP im Verfassungsrat. Ich mache das heute mit grösster Begeisterung." Die Sachkenntnis und Kommunikationsfähigkeit brachten ihm Anerkennung ein und er wurde als Kantonsratskandidat vorgeschlagen. Nachdem die SP in den Kreisen 4 und 5 rund 10 % zulegte, wurde er als dritter SP Vertreter gewählt, neben Anna Maria Riedi und Bettina Volland, die auch "Mütter des Zürcher Partnerschaftsgesetzes" genannt werden. Der vorläufig letze Karriere-Sprung: die Wahl im Juni zum Parteipräsidenten der SP des Kantons Zürich. "Wenn ich all meine Tätigkeiten in Stellenprozente aufrechnen würde, und es als "Arbeit" empfinden würde, dann wäre es eine Belastung" meint Naef auf die Frage, wie viele Stunden denn sein Arbeitstag habe. "All dies ist nur möglich, weil ich Teilzeit arbeiten kann und der Arbeitgeber mir Wohlwollen entgegenbringt. Zudem habe ich ja keine Familie mit Kindern. Und ich mach das gerne, ich kommuniziere gerne, ich diskutiere gerne auch mit politischen Gegnern, rede gerne mit den Medien, ich empfinde Lust beim Politisieren."

Ein neues Leitbild für die ganze Zürcher Bevölkerung

Am 27. Februar wird über die neue Verfassung des Kantons Zürich abgestimmt Der Cruiser empfiehlt ein JA

Die noch gültige Verfassung
Die heute gültige Kantonsverfassung stammt aus dem Jahre 1869. Damals gab es in Zürich eine "demokratische Revolution", vorher galt das alte System mit der Machtclique der Liberalen rund um Alfred Escher. Zürich wurde relativ autoritär regiert. Ausgehend vom Winterthurer Landboten entstand eine demokratische Bewegung, in der mehr Mitsprache des Volkes gefordert wurde. An "Landsgemeinden" in Winterthur, Uster und Zürich forderte ein Drittel aller Stimmberechtigten eine neue Kantonsverfassung. Es kam der Schutz der Arbeiter in die Verfassung. Das war damals etwas völlig Neues. Daraus hat sich die ganze Arbeitnehmerschutz-Gesetzgebung entwickelt, die heute beim Bund liegt. Ein Meilenstein in der damaligen Verfassung war auch der Genossenschaftsartikel. Danach wurden Wohnbaugenossenschaften gefördert. Heute gibt es in Zürich in gewissen Quartieren bis zu einem Drittel Genossenschaftswohnungen. Es wurde auch das Referendum eingeführt. Die Zürcher Verfassung von 1869 war die liberalste und modernste Verfassung in ganz Europa. Nun ist sie 136 Jahre alt geworden.

Ein Leitbild
Die Verfassung aus dem vorletzten Jahrhundert kann ihre Aufgabe in der veränderten Gesellschaft nicht mehr erfüllen, auch wenn sie rund 90 mal teilrevidiert wurde. Denn die Verfassung regelt nicht nur die Strukturen des Kantons. Sie ist vielmehr auch "Unternehmens-Leitbild". Sie hält die Grundwerte fest und deutet an, wohin sich die Gesellschaft entwickeln soll. Gerade weil sie aufzeigt, was heute gilt und in Zukunft sein soll (und nicht, was gestern war), löst sie den Widerstand der SVP aus.

Lebensform
Was heute gilt und für die Zukunft festgeschrieben sein soll, sind im Kapitel Grundrechte zum Beispiel Artikel 11 und 13. Artikel 11 besagt: "Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen (..) der sexuellen Orientierung". In Artikel 13 steht unter dem Titel Formen des Zusammenlebens: "Jeder Mensch hat das Recht, die Form des Zusammenlebens frei zu wählen. Der Staat kann neben der Ehe auch andere Formen des Zusammenlebens anerkennen." Damit schützt die Verfassung in Zukunft ausdrücklich auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Dass die Zürcherinnen und Zürcher deutlich Ja zum kantonalen Partnerschaftsgesetz gesagt hatten, hat es natürlich erleichtert, diese Formulierungen so deutlich (deutlicher als in der Bundesverfassung) in der Zürcher Verfassung festzuschreiben. Zur Arbeit des Verfassungsrates meint dessen Präsident, Leo Lorenzo Fosco, abschliessend: "Verfassungsarbeit findet nicht ausserhalb der gesell-schaftlichen und politischen Wirklichkeit statt. Hinter uns liegen lange und schwierige Kommissions- und Plenumsdiskussionen. Die dabei zu Tage getretene Sorgfalt, die Intensität und die Ernsthaftigkeit, mit der um tragfähige Formulierungen gerungen worden ist, verdient unseren Respekt. Das Ergebnis darf sich sehen lassen. Es ist dem Verfassungsrat gelungen, ausgehend von durchaus verschiedenen Menschenbildern und sehr unterschiedlicher Staatsauffassung, eine in sich kohärente Verfassung zu erarbeiten."


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