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Dubioser Entscheid
Wanken nach dem Urteil in Zürich die für ausgemacht gehaltenen Darkroom-Bestimmungen?
Das Bezirksgericht Zürich hält Darkrooms, die in Lokalen integriert sind für illegal. Die Einigung der Stadt Zürich mit den Betreibern von Darkrooms vom vergangenen August wird übergangen. Ein dubioses Vorgehen und ein engstirniger Entscheid. Das Urteil wird nun vor Obergericht angefochten.
Nach der hitzigen Debatte im Sommer 07 mit Esther Maurer, der Polizeivorsteherin der Stadt Zürich, führten Vertreter der Szene mit der Polizei Gespräche. Es kam zu einer Einigung. Diese wurde protokollarisch festgehalten und der Zürcher Stadtrat hat sie verabschiedet. Die beschlossene Vereinbarung umfasste vier Punkte. Erstens: Der Darkroom muss von der restlichen Gastgewerbefläche akustisch und visuell abgetrennt und unmissverständlich beschriftet sein. Zweitens: Das Zutrittsalter ist 18. Drittens: Hygienische Massnahmen und Aids-Prävention sind vorhanden. Viertens: Prostitution ist verboten. Natürlich ist die Vereinbarung kein Gesetz, aber ein verbindlicher Leitfaden für Polizei und Clubbetreiber. Der Konflikt schien beigelegt und die Clubbetreiber nahmen, wo nötig, bauliche Massnahmen vor, in der Hoffnung, für alle Zeiten Ruhe zu haben.
Auslöser
Entzündet hat sich die ganze Geschichte an der Busse für die Wildsaubar. Die Busse wurde nicht unbedingt der Busse wegen angefochten. Man wollte für die ganze Szene einen generellen Entscheid zur Bewilligungen eines Darkrooms erhalten. In der ersten Instanz ist dieses Vorhaben nun auf der ganzen Linie gescheitert. Das Urteil stellt das Betreiben von Darkrooms, wenn sie nicht baulich abgegrenzt sind, generell in Frage. Pierre André Rosselet von Pink Cross, Roger Markowitsch von Vegas (Verein der Gay Betriebe Schweiz) und der Rechtsvertreter des angeklagten Zürcher Wirts, Christian Widmer, stören sich vor allem an den Bemerkungen im Urteil, die allgemein den Umgang mit Darkrooms betreffen. Von einem «Dolchstoss» sprach Markowitsch, von einer «Desavouierung» Rosselet, weil der Einzelrichter eine im August 2007 mit der Stadt Zürich vereinbarte Regelung für Darkrooms zwar kannte, diese aber für nicht massgeblich erklärte. Markowitsch sichtet sogar Verfahrensfehler, weil der Richter nicht auf Beweisanträge eingegangen sei und Zeugen nicht aufgerufen worden seien.
Unklarer als zuvor
Da der Richter streng das Gastgewerbegesetz für einen Betrieb mit Darkroom anwendet, kommt er zur Einschätzung, in Lokalen, die von Gesetzes wegen jedermann zugänglich sein müssten, dürften keine sexuellen Handlungen vorgenommen werden. Sonst würde es jedem Wirt offen stehen, Sex unter seinen Gästen zuzulassen und als Gast müsste man stets mit derartigen Aktivitäten rechnen. Zwischen einer Schwulenbar, einem Gourmetrestaurant oder einer Cafeteria wird nicht unterschieden.
Zudem gehe es nicht an, dass ein Club nur für schwule Männer offen sei, er müsse allen offen stehen, erklärt der Richter. Wenn nicht, wäre dies eine Diskriminierung der Heterosexuellen. «Demzufolge müsste auch ein Familienvater mit Kind in einen Club für schwule Männer Einlass finden», folgert ganz richtig Benedikt Zahno von der Zürcher Aids-Hilfe. Er zeigt damit bildhaft die Absurdität der Urteilsbegründung und gibt zugleich zu bedenken, dass «wir hier in eine kritische Situation geraten sind.»
Ganz klar ist für ihn, dass dieser erstinstanzliche Entscheid nicht hingenommen werden darf und ans Obergericht weitergezogen werden muss.
Vereinbarung mit der Stadt noch gültig
Reto Casanova, der Sprecher des Polizeidepartementes, wollte das Urteil nicht kommentieren. Er verweist auf die Gewaltentrennung. Doch er betont, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Bis zu einem Urteil des Obergerichts bleibe die Vereinbarung gültig. Das Obergericht wird voraussichtlich im Spätsommer urteilen. Bewilligungen für Darkrooms in drei Zürcher Gay Clubs sind derzeit pendent und werden wohl demnächst erteilt.
Bei Vegas macht man sich derzeit auch Sorgen über die finanzielle Seite «dieser Katastrophe» wie Markowitsch formuliert. «Es fallen Riesenkosten an, bis jetzt sind es 7000 Franken und bis zur zweiten Instanz werden es wohl 15’000 bis 18’000 Franken sein. So reich ist Vegas nicht.» Aber er ist zuversichtlich, dass das Geld aufgetrieben werden kann. Unterstützung ist ihm auch seitens von Pink Cross sicher. Und das Wichtigste. Die Kraft zum Kämpfen ist da.
Von Martin Ender |