Die Stadt Zürich bedauert das Versehen
«Betriebsbewilligung für Nervous Bar»

Die Stadt Zürich hat in einer Medienmitteilung eingestanden, dass die Schliessung der Bar ein Versehen gewesen ist und das Wirtepatent daher nun doch wieder erteilt werden könne. Aufgrund der dreimonatigen Schliessung sind die Betreiber aber finanziell und kräftemässig am Ende.

Am 19. Februar 2009 gab das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich folgende Medienmitteilung heraus:

«Betriebsbewilligung für Nervous Bar: Der Betreiber der Nervous Bar in Wiedikon erhält ab sofort wieder ein Wirtepatent für seinen Betrieb. Im November 2008 wurde das Patent nicht erneuert, weil davon auszugehen war, dass für einen in früheren Jahren erfolgten Umbau keine Baubewilligung vorhanden sei. Tatsächlich aber hatte die Vorgängerin des heutigen Betreibers im November 1996 eine entsprechende Verfügung der damals für Gastgewerbebetriebe zuständigen kantonalen Finanzdirektion eingeholt. Nach Abklärungen in den Aktenbeständen wurde die Bewilligung letzte Woche gefunden. Damit stand rechtlich einer Patenterteilung für die betroffenen Räumlichkeiten nichts mehr entgegen. Die Stadt bedauert das Versehen.»
Die ehemaligen Betreiber der Bar sind angeblich vorgängig nicht über den Inhalt dieser Medienmitteilung unterrichtet worden. Durch die falschen Behauptung des Hochbauamtes, dass für sämtliche Um- und Einbauten keine einzige Bewilligung vorliege und auch eine Nutzungsbewilligung für eine Bar fehle, sind die Nervous-Bar-Betreiber in eine existenzielle Notsituation geraten. Gehässige Auseinandersetzungen mit dem Pächter und mit der Besitzerin der Liegenschaft machen eine Wiedereröffnung der Nervous Bar an diesem Standort unmöglich.

Bereits musste ein Teil der Betriebsinstallationen der Bar demontiert und veräussert werden, um offene Rechnungen bezahlen zu können. Es stellt sich die Frage, ob da ein Bedauern der Stadtverwaltung dem entstandenen Schaden gegenüber genügt. Es kann nicht angehen, dass ein Unternehmer dafür büssen muss, weil die Änderung der Zuständigkeiten von der kantonalen Finanzdirektion zum Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich nicht funktioniert.